Was ist die Abgeltungssteuer? Grundlagen mit Beispiel

Die Abgeltungssteuer wurde vor einigen Jahren in Deutschland eingeführt und ersetzte zur damaligen Zeit die bis dato gültige Zinsabschlagsteuer und gleichzeitig auch die Spekulationssteuer. Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind sämtliche Erträge, die auf Kapitalvermögen basieren, mit einem Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Allerdings haben Anleger die Möglichkeit, ihrer Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag zu erteilen, sodass der Abzug der Abgeltungssteuer zumindest nicht direkt bei Anfallen der Erträge stattfindet.

  • Abgeltungssteuer fällt auf Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne an
  • Höhe der Steuer beträgt 25 Prozent
  • Anleger können der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen
  • jeder Bürger hat einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro

Die Eigenschaften der Abgeltungssteuer

Es handelt sich bei der Abgeltungssteuer um eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer, die wiederum in den großen Bereich der Einkommensteuer fällt. Die Erklärung der Abgeltungssteuer sieht so aus, dass es sich dabei um eine sogenannte Quellensteuer handelt, da der Abzug direkt dort stattfindet, wo Erträge anfallen, also an der „Quelle“. Zu den Grundlagen der Abgeltungssteuer gehört zudem, dass Banken und Broker zunächst immer dazu verpflichtet sind, von anfallenden Erträgen sofort die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Kunde kann dies allerdings dadurch verhindern, dass er einen Freistellungsauftrag erteilt, welcher jedoch von der Höhe her ausreichen muss, um die anfallenden Erträge abzudecken.

Freistellungsauftrag erteilen und Sparer-Pauschbetrag nutzen

Abgeltungssteuer - Grundlagen, Erklärung & BeispielWer die sofortige Abführung der Abgeltungssteuer durch die Bank oder den Broker verhindern möchte, der kann dem entsprechenden Finanzdienstleistungsunternehmen einen Freistellungsauftrag erteilen. In Deutschland steht jedem Bürger ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung, der 801 Euro beträgt. Demzufolge haben beispielsweise Eheleute die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag über eine Gesamthöhe von 1.602 Euro zu erteilen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass diese Gesamtsumme für alle möglichen Freistellungsaufträge zusammen gilt. Wer also beispielsweise bei mehreren Banken oder Brokern Kapitalguthaben hat, auf die Erträge anfallen können, sollte den gesamten Sparerpauschbetrag sinnvoll auf diese verschiedenen Anbieter aufteilen. Reicht die Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrages nämlich nicht aus, um die anfallenden Erträge vollständig abzudecken, so ist die Bank bzw. Broker dazu verpflichtet, den „überschüssigen“ Teil des gutgeschriebenen Ertrages bzw. die auf den Ertrag anfallende Abgeltungssteuer sofort ans Finanzamt abzuführen.

Besonderheit bei Banken und Brokern mit Sitz im Ausland

Review_Icon_0009_RegulierungWährend inländische Banken und Broker vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, die Abführung der Abgeltungssteuer sofort bei Anfallen des Ertrages vorzunehmen, gilt für ausländische Broker und Banken in diesem Zusammenhang eine Besonderheit. Die Besonderheit besteht darin, dass Broker und auch Banken mit Sitz im Ausland nicht dazu verpflichtet sind, die Abgeltungssteuer automatisch abzuführen. Demzufolge ist es auch bei den weitaus meisten Banken und Brokern, die ihren Sitz im Ausland haben, in der Praxis so, dass der Kunde selbst für die Angabe der erzielten Erträge zuständig ist. Dem Anleger verschafft dies einen nicht unerheblichen Liquiditätsvorteil, denn die Abgeltungssteuer ist erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung abzuführen. Somit steht dem Kunden über das Jahr hinweg mehr Kapital zum Investment zur Verfügung, sodass die sich dies in vielen Fällen positiv auf die Gesamtrendite auswirken kann. Daraus folgt der Schluss, dass es ausschließlich auf dieser Basis bei ausländischen Brokern und Banken die Chance auf eine höhere Gesamtrendite gibt, weil das vorhandene Kapital eben nicht – wie bei inländischen Instituten – durch die Abführung der Abgeltungssteuer reduziert wird.

Wer sich konkret für einen Broker oder eine Bank mit Sitz im Ausland interessiert, der sollte zunächst ein Aktiendepot Vergleich durchführen. Auf diese Weise kann das günstigste Aktiendepot gefunden werden und darüber hinaus kann gezielt nach ausländischen Brokern gesucht werden. Allerdings sollte natürlich nicht nur das Kriterium des Auslandsitzes von Bedeutung sein, sondern wer ein neues Aktiendepot einrichten oder das Aktiendepot wechseln möchte, der sollte natürlich auch auf die anfallenden Gebühren achten. Zu bevorzugen ist sicherlich in der Summe ein ausländischer Broker, der ein Aktiendepot ohne Gebühren anbietet, sodass der Kunde zum einen vom Liquiditätsvorteil im Bereich der Abgeltungssteuer profitieren kann und darüber hinaus zum anderen nur die Ordergebühren zu zahlen hat.

Es handelt sich bei der Abgeltungssteuer grundsätzlich um eine Kapitalertragsteuer, die bei allen anfallenden Kapitalerträgen zu zahlen ist. Dazu gehören Zinsen genauso wie Dividenden, Währung- und Kursgewinne. Einen Liquiditätsvorteil können sich Anleger verschaffen, falls diese sich für einen Broker entscheiden, der seinen Sitz im Ausland hat. Dieser muss die Abgeltungssteuer nämlich nicht sofort abführen, sodass die Kunden mehr Kapital zum Investment zur Verfügung haben, als wenn sie sich für einen inländischen Anbieter entscheiden.