Der Schutz des eigenen Kapitals ist das Bestreben eines jeden Anlegers. Vor allem im Fall einer Insolvenz des Geldinstituts sollte das investierte Geld nicht verloren sein. Bis zu einem Betrag maximal 100.000 Euro ist die Sicherung europaweit gesetzlich geregelt. Es steht aber jedem Finanzinstitut frei, die Investitionen der Kunden, darüber hinaus, abzusichern. Die Höhe steht aber jedem Finanzinstitut frei. Unser Ratgeber informiert Sie über alles, was Sie zur deutschen Einlagensicherung bei der Consorsbank wissen müssen.
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung ist dafür zuständig, Guthaben, das Kunden bei privaten Banken angelegt haben, zu schützen. Alle privaten Banken sind dazu verpflichtet, die Anlagen ihrer Kunden durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die Mitgliedschaft in einer solchen Einrichtung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Geschäftsbetrieb. Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden die Rückzahlungsansprüche der Kunden in einem Umfang von bis zu 100.000 Euro abgesichert. Bei allen registrierten Finanzunternehmen wird eine jährliche Gebühr erhoben, durch die sich die Entschädigungseinrichtung finanziert. Eine solche Regelung gibt es europaweit und dabei gilt überall die gesetzliche Absicherung von Beträgen von bis zu 100.000 Euro. Die gesetzliche Einlagensicherung ist vor allem zum Schutz privater Anleger sowie kleinerer Unternehmen entstanden.
Deutscher Einlagesicherungsfonds – So funktioniert das Prinzip
Die gesetzliche Einlagesicherung ist für Finanzinstitute nicht die einzige Möglichkeit, das Kapital ihrer Kunden zu sichern. Einige Institute sind zusätzlich freiwillige Mitglieder imdeutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. Hier besteht die Möglichkeit, den Anlagen der Kunden mehr als nur den Mindestschutz zu bieten. Der Fonds sichert alle sogenannten Nichtbankeinlagen, wie Sicht- Termin- oder Spareinlagen. Wie hoch die gesicherte Summe in diesem Fall ist, hängt von dem jeweiligen Finanzinstitut ab.
Die deutsche Einlagensicherung der Consorsbank – Das sind die Fakten
Die Direktbank Consorsbank hat ihren Hauptsitz in Paris und ist ein Tochterunternehmen der BNP Paribas, einer der führenden Geschäftsbanken Europas. Ihre Einlagen sind bei der Consorsbank unter anderem im Rahmen der Mitgliedschaft des französischen „Fonds de Garantie des Dépôts“ (FdGdD) geschützt. Außerdem ist die Consorsbank mit der Zweigniederlassung in Deutschland freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. Bei der Consorsbank ist Ihre Anlage bis zu einem Wert von 45 Millionen Euro geschützt.
Nicht unter die Regelung der deutschen Einlagesicherung der Consorsbank fallen Wertpapiere wie Aktien, Fonds, Anleihen sowie Zertifikate. Diese sind das Eigentum der Kunden und werden von der Consorsbank nur verwahrt. Tritt der Fall einer Insolvenz ein, werden alle Wertpapiere den Kunden herausgegeben.
Das sind die Konditionen zum Schutz Ihres Fremdwährungsguthabens
Für die Sicherung Ihres Guthabens in Fremdwährung gilt folgendes: Wenn Sie eine Einlage in einer nicht EU-Währung besitzen, ist das Geld bei einem Betrag von unter 100.000 Euro nicht geschützt. Im Falle einer Insolvenz haben Sie also nur Einspruch auf Ihr Kapital, das in Euro notiert ist. Bei einem Betrag von mehr als 100.000 Euro erfolgt bei einer Insolvenz eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro über den Fonds de Garantie des Dépôts sowie über den deutschen Einlagesicherungsfonds. Haben Sie also beispielsweise eine Einlage von 120.000 Euro, 30.000 Euro in US Dollar und 20.000 Euro in Schweizer Franken, erhalten Sie im Insolvenzfall 100.000 Euro von dem französischen Fonds und die restlichen 50.000 Euro vom deutschen Einlagesicherungsfonds.
Das Verwahrentgelt liegt aktuell bei 0,50 % p. a. Für Giro- und Tagesgeldkonten gibt es den Freibetrag von 50.000 Euro je Konto. Bei Verrechnungskonten liegt dieser bei 100.000 Euro je Konto. Nur Beträge, die diese Freibeträge übersteigen, sind vom Verwahrentgelt betroffen.
Fazit
Bei der Consorsbank sind Ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 45 Millionen Euro abgesichert. Die Consorsbank ist sowohl Mitglied im französischen Fonds de Garantie des Dépôts als auch freiwilliges Mitglied deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. So stellt die Consorsbank sicher, dass Ihr Kapital auch bei einer Insolvenz bestens gesichert ist.