Widerruf Lebensversicherung mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Im Laufe der Zeit sind immer mehr Menschen mit der Entwicklung der eigenen Lebensversicherung unzufrieden geworden und bereuen deren Abschluss. Wenn Sie einer der Betroffenen sind, müssen Sie sich keine großen Sorgen darüber machen, denn die Rückabwicklung einer Lebensversicherung kann man mithilfe von Experten erfolgreich umsetzen. Dabei ist entscheidend, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, wegen der Zusatzkosten, die durch eine Klage entstehen können.

Rückabwicklung / Widerruf der Lebensversicherung

Bei einer Rückabwicklung der Lebensversicherung müssen alle eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen an sie wieder zurückgezahlt werden. Dabei darf eine Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühr nicht abgezogen werden. Allgemein gilt die Rückabwicklung einer Lebensversicherung als eine komplizierte Angelegenheit. Den Widerruf der Lebensversicherung lehnen manche Versicherer erstmal pauschal mit Textbausteinen ab. Im zweiten Anlauf erkennen sie die Rückabwicklung bei einem Rest an Kunden schlicht an. Dabei geschieht es nicht selten, dass dem Versicherungsnehmer weniger als der Rückkaufswert ausbezahlt wird. Aber diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung haben, bekommen das nicht zu spüren. Dennoch müssen sie vor Gericht ziehen, damit sie das bekommen, was ihnen rechtlich zusteht. SEPA–Mandatsreferenz

Widerruf Lebensversicherung mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Den Widerruf akzeptieren manche Versicherer

Den Widerruf akzeptieren manche Versicherer – doch dann zahlen Sie auf eine unbestimmte Zeit überhaupt nichts aus, da sie selber nicht wissen, wie sie den Widerruf berechnen sollten. In solchen Fällen hilft nur eine Klage mit der Unterstützung von einem spezialisierten Gutachter, sowie einem erfahrenen Rechtsanwalt, denn die Umsetzung der Rückabwicklung ist in der Praxis kein Selbstläufer. Selbstverständlich können durch die Klage Kosten für den Versicherten entstehen, sogar auch bei einem erfolgreichen Richterspruch. Deshalb ist es empfehlenswert eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen, denn diese übernimmt die Kosten, so dass man selbst nur die Selbstbeteiligung übernehmen muss. Diese beträgt meistens zwischen 100 und 300 €. Ohne Versicherung muss man für die Zusatzkosten selber aufkommen. Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist eine der seltenen Situation, bei denen man eine Rechtsschutzversicherung noch unmittelbar davor abschließen kann, damit diese die Kosten übernimmt. Deshalb brauchen Sie unbedingt Hilfe und Rat von Experten.

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