Lektion 8: Tipps und Infos zur Versteuerung von Aktienerträgen

LEKTION 8: TIPPS UND INFOS ZUR VERSTEUERUNG VON AKTIENERTRÄGEN

„Die öffentliche Hand befindet sich meistens in unseren Taschen“ – so lautet ein weit verbreitetes Sprichwort über die Ansprüche der deutschen Finanzbehörden. Wer mit Aktien Gewinne erzielt muss diese mit dem Finanzamt teilen. Auch nach der Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer gibt es aber noch Optimierungspotenzial.

In dieser Lektion erfährst Du… 

  • Welche Steuern auf Aktienerträge anfallen
  • Welche steuerlichen Vorteile Broker im Ausland bieten
  • Wie sich die Steuerlast im Einzelfall verringern lässt 


Seit dem Jahr 2009 gilt im deutschen Steuerrecht für Kapitalerträge die Abgeltungssteuer. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seitdem unabhängig von den sonstigen Einkünften des Steuerpflichtigen mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Die Steuer wird direkt auf Bankebene einbehalten und gilt für Kursgewinne, Zinsen und Dividenden.

Freistellungsauftrag und Veranlagung mit der Einkommensteuer

EDU_Icon_0014_CFDsDividendenerträge werden in vollem Umfang versteuert: Das früher angewandte Halbeinkünfteverfahren gilt nicht mehr. Auch Kursgewinne werden in voller Höhe der Besteuerung unterzogen. Allerdings können Transaktionskosten ertragsmindernd gelten gemacht werden. Dies erfolgt z. B. durch eine Umlage der Transaktionskosten auf den Einbuchungskurs und einen Abzug der Kosten beim Verkauf vom Veräußerungserlös. Die früher geltende Spekulationsfrist von einem Jahr wurde ebenfalls abgeschafft: Gewinne aus Aktien sind auch dann in voller Höhe mit dem Abgeltungssteuersatz zu versteuern, wenn zwischen Ankauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist – eine der für Aktienanleger ungünstigsten Neuerungen der vergangenen Jahre.

Jedem Anleger steht ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 Euro inklusive Sparerpauschbetrag zur Verfügung, bis zu dessen Ausschöpfung Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden  können. Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können musst Du Deiner Bank rechtzeitig (in der Regel bis kurz nach Weihnachten des laufenden Steuerjahres) einen Freistellungsauftrag erteilen. Es ist möglich, den Freibetrag auf mehrere Banken zu verteilen. Solange der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde Kursgewinne und Dividenden mit dem Hinweis verbucht: „Die Dividendengutschrift in Höhe von XXX Euro wurde auf ihren Freistellungsauftrag angerechnet“.

Falls Dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25,00 Prozent liegt lohnt sich die Veranlagung von Kapitalerträgen im Rahmen der Einkommensteuer. Du musst dann eine Einkommensteuererklärung anfertigen, auch wenn Du ansonsten nicht dazu verpflichtet bist. Das Finanzamt zeigt sich dann ausnahmsweise gnädig und erstattet den zu viel bezahlten Teil der Steuern zurück.

Abgeltungssteuer bei Brokern im Ausland

EDU_Icon_0020_KleinanlegerViele Broker auf dem deutschen Markt haben ihren Sitz im Ausland und betreiben in Deutschland lediglich eine Zweigniederlassung. Beim Vergleich verschiedener Anbieter wirst Du insbesondere auf britische und niederländische Broker, aber auch immer häufiger auf Anbieter aus Osteuropa stoßen. Die Kontoeröffnung bei diesen Anbietern ist unproblematisch, solange es sich um EU-Mitgliedstaaten handelt.

In steuerlicher Hinsicht gilt es bei Brokern im Ausland allerdings einiges zu beachten. Die Anbieter fungieren nicht als „Zahlstelle“ der deutschen Finanzämter und führen keine Abgeltungssteuer ab. Du musst deshalb die Erträge selbst angeben und versteuern – in der Regel einmal pro Jahr und nachgelagert. Dass der Steuerabzug nicht sofort erfolgt hat Vorteile: Mit der zinsfrei geliehenen Liquidität kannst Du handeln und weitere Gewinne erzielen.

Du solltest allerdings fällige Steuern nicht übermäßig lange im Markt halten. Ist ein Kalenderjahr herum solltest Du die anfallende Steuer berechnen und auf ein separates Konto überweisen. Fallen nämlich im nächsten Steuerjahr Verluste an, können diese nicht mehr mit Gewinnen des alten Jahres verrechnet werden. Im Extremfall kann so eine beträchtliche Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt auflaufen.

Jeglicher Versuch, die Finanzämter nicht über angefallene Gewinne zu informieren sind nicht nur strafbar, sondern auch zum Scheitern verurteilt: Die Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten tauschen laufend Informationen über Anleger und ihre Gewinne aus. Diese sind zwar zunächst allgemein gehalten, decken Steuerhinterziehung aber innerhalb der Verjährungsfristen fast immer auf.

Abgeltungssteuer und Verlustverrechnung

EDU_Icon_0006_KostenPositive Kapitalerträge werden innerhalb eines Steuerjahres zunächst mit negativen Erträgen verrechnet. Dabei gilt: Kursgewinne aus Aktiengeschäften können mit allen Verlusten aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Kursverluste aus Aktiengeschäften können dagegen nur mit Kursgewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Wenn Du eine Aktie mit Verlust verkaufst kannst Du diese Verluste also nicht gegen Kursgewinne aus Fonds, Zertifikaten oder Optionsscheinen gegenrechnen.

Die meisten Banken führen drei „Verlustverrechnungstöpfe“. Neben einem allgemeinen Topf gibt es einen Aktien-Topf und einen Topf für anrechenbare ausländische Quellensteuer. Einige Staaten erheben Steuern von in ihrem Land gehandelten Wertpapieren direkt an der „Quelle“ und behalten z. B. einen Teil von ausgeschütteten Dividenden ein. Wenn Du Aktien aus einem solchen Staat besitzt wird diese Quellensteuer in der Regel auf die Steuerschuld in Deutschland angerechnet. Ausnahmen sind möglich, wenn zwischen den betreffenden Land und der BRD kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In der Regel wirst Du Aktien aus solchen Ländern aber kaum handeln.

Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden ausschließlich realisierte Kursgewinne- und Kursverluste aus Aktiengeschäften geführt und miteinander verrechnet. Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf befinden sich realisierte Kursgewinne- und Verluste aus Anleihen, Zertifikaten, Optionsscheinen und und Fonds. ETFs werden im Hinblick auf die Besteuerung so behandelt wie Fonds. Außerdem werden im allgemeinen Verlustverrechnungstopf Stückzinsen, Zwischengewinne und Dividenden geführt. Zwischengewinne können anfallen, wenn Du einen Fondsanteil während des laufenden Geschäftsjahres veräußerst. Stückzinsen fallen beim Kauf von Anleihen an: Der Käufer zahlt an den Verkäufer so viele Zinsen, wie seit dem letzten Zinszahlungstermin rechnerisch angelaufen sind.

Verluste ins nächste Jahr oder zu einer Bank mitnehmen

EDU_Icon_0000_BoerseStehen (noch) keine Verluste zur Verrechnung zur Verfügung ziehen Banken von realisierten Kursgewinnen und vereinnahmten Dividenden und Zinsen die volle Abgeltungssteuer ab. Ist Dein Verlustverrechnungstopf leer und realisierst Du beispielsweise im Januar einen Kursgewinn von 2.000 Euro zieht die Bank 527,50 Euro zzgl. Kirchensteuer ein. Verkaufst Du anschließend im März eine Aktie mit 2.000 Euro Verlust erstattet die Bank die gezahlte Steuer umgehend zurück.

Stehen am Ende eines Steuerjahres Verluste zu Buche werden diese in das Folgejahr übertragen. Wenn Du bei mehreren Banken Depots führst kann es vorkommen, dass bei einer Bank im Saldo Gewinne anfallen und bei einer anderen Bank Verluste. Dann kannst Du eine Verlustbescheinigung bei Deiner Bank anfallen. Die Bank bestätigt die Verluste dann im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung und ermöglicht damit die Verrechnung mit den bei anderen Banken angelaufenen Gewinnen. Der Übertrag der Verluste ins Folgejahr ist nach Anforderung einer Verlustbescheinigung nicht mehr möglich. Die Verrechnung muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorgenommen werden.

Steuern optimieren: Welche Möglichkeiten gibt es

EDU_Icon_0010_FundamentalanalyseDas Optimierungspotenzial ist bei der deutschen Handhabung der Abgeltungssteuer eng begrenzt. Die Steuer auf Dividendeneinkünfte lässt sich in spätere Steuerjahre verschieben, indem kurz vor dem Jahreswechsel noch Anleihen mit hohen Stückzinsen gekauft werden. Die Stückzinsen mindern die zu versteuernden Erträge im selben Jahr – allerdings fließen sie beim nächsten Zinszahlungstermin wieder zurück. Der Trick funktioniert außerdem nicht für Kursgewinne mit Aktien, da diese nur gegeneinander verrechnet werden.

Wir halten fest: 

  • Die Steuer auf Kapitalerträge beträgt 25% plus-Soli-Zuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Alleinstehende können einen Freibetrag von 801 Euro/Jahr beanspruchen
  • Transaktionskosten mindern die Gewinne
  • Verluste können in Folgejahre und zu anderen Banken übertragen werden
  • Broker im Ausland führen keine Abgeltungssteuer ab und bieten damit einen Liquiditätsvorteil

Fazit:

Review_Icon_0000_FinanzprodukteDie Abgeltungssteuer ist recht hoch und muss bei der Vermögensplanung berücksichtigt werden. Vor allem wenn Du den Aufbau eines Wertpapiervermögens planst musst Du die regelmäßigen Abzüge mit einkalkulieren. Wie sich ein Vermögen mit kleinen Einzahlungen in Aktiensparpläne aufbauen lässt und wie sich die Steuer darauf auswirkt.

LEKTION 9: KONTINUIERLICHER VERMÖGENSAUFBAU FÜR KLEINANLEGER MIT AKTIEN-SPARPLÄNEN