Was muss ich jetzt bei der IG Abgeltungssteuer beachten?

IG AbgeltungssteuerDer Gesetzgeber hierzulande schreibt vor, dass jegliche Kapitalerträge, die im Laufe des Kalenderjahres erwirtschaftet wurden, versteuert werden müssen. Die entsprechende Abgabe dazu trägt die Bezeichnung „Abgeltungssteuer“ und muss auch von CFD- und Forexhändlern entrichtet werden – der Handel über IG macht dabei keine Ausnahme. Was genau Sie als Trader im Bezug auf die IG Abgeltungssteuer beachten müssen und was genau die Abgeltungssteuer überhaupt ist, erfahren Sie hier.

  • Die Abgeltungssteuer muss von Bürgern, die Kapitalerträge erwirtschaften, entrichtet werden
  • Deutsche Broker behalten diese Abgeltungssteuer für jeden Trade ein
  • Steuerzahler können Freibeträge von bis zu 801 € nutzen
  • Bei Ehepartnern gibt es im Bezug auf die Freibeträge bestimmte Regelungen
  • Im Bezug auf die Abgeltungssteuer gibt es wichtige Unterschiede zwischen CFD- und Aktienhändlern

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Was ist die Abgeltungssteuer?

EDU_Icon_0009_SteuernDie sogenannte Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und muss seitdem von Staatsbürgern, die Kapitalerträge erwirtschaften, entrichtet werden. Zu diesen Kapitalerträgen können Zinsen des Girokontos oder Dividenden gehören sowie Erträge aus Wertpapiergeschäften. Die momentane Höhe der Abgeltungssteuer liegt bei 25 % des erwirtschafteten Gewinns – dazu kommt allerdings noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer, die für einen weiteren Abzug von 8 – 9 % des Kapitalertrages nach sich zieht.

Allerdings bringt die Abgeltungssteuer dem Händler einige kleine Vorteile ein. Während sich die Trader nämlich noch vor einigen Jahren bei der Ausarbeitung der Steuererklärung intensiv mit den steuerlichen Aspekten der entsprechenden Wertzuwächse auseinandersetzen mussten, fallen all diese Beträge nun unter die Regelungen der Abgeltungssteuer. Diese Tatsache erleichtert dem Händler die Abgabe seiner Steuern ungemein – allerdings spielt dabei der Stammsitz des Brokers ebenfalls eine wichtige Rolle.

Der Stammsitz des Brokers hat einen wichtigen Einfluss auf die Abgeltungssteuer

EDU_Icon_0000_BoerseEin essenzieller Punkt, den es im Bezug auf die IG Abgeltungssteuer zu beachten gilt, ist der Stammsitz des Brokers. Die Abgeltungssteuer muss nämlich nur dann vom Händler persönlich entrichtet werden, wenn sich der Broker im Ausland befindet. Beim Handel über deutsche Broker wird die Abgeltungssteuer für jede erfolgreiche Order direkt vom Anbieter einbehalten und schließlich an den Staat übermittelt.

Bei Brokern wie IG, deren Stammsitz sich in Großbritannien, Zypern, Amerika oder in sämtlichen anderen Ländern der Welt befindet, wird in der Regel die „manuelle“ Entrichtung der Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nötig. Bei diesem Konzept profitiert der Kunde jedoch von einer höheren Liquidität des Handelskontos innerhalb des gesamten Jahres. Ist schließlich der Zeitpunkt gekommen, an dem die IG Abgeltungssteuer ihren Platz in der Steuererklärung finden muss, kann der Kunde auf Anfrage vom Broker eine Aufstellung sämtlicher Gewinne und Verluste für das Finanzamt erhalten. Der Stammsitz des Brokers IG in Großbritannien bringt dem Kunden demnach viele Vorteile ein, was den Anbieter auch in unserem CFD Broker Vergleich gut abschneiden ließ.

Die IG Abgeltungssteuer und ihre Freibeträge

EDU_Icon_0020_KleinanlegerDie Freibeträge der Abgeltungssteuer betragen zurzeit 801 € für ledige Steuerzahler und 1.602 € für Ehepaare. Das bedeutet, dass ein Gewinn, der im Rahmen der Vorgaben liegt, nicht versteuert werden muss. Dazu gibt es jedoch einiges zu beachten. Um die entsprechenden Freibeträge optimal nutzen zu können, lohnt es sich zunächst, sich einen genauen Überblick über sämtliche Konten und deren (voraussichtlichen) Guthabensstand zu machen. Prinzipiell ist es zwar möglich, den Freibetrag auf mehrere Konten aufzuteilen, allerdings darf dieser auch dann die 801 € bzw. die 1.602 € nicht übersteigen.

Um sich schließlich von der Abgeltungssteuer freistellen lassen zu können, muss der Steuerzahler einen Antrag zur Freistellung von seiner Bank einfordern. Nachdem dieser ausgefüllt und eingereicht wurde (hierbei darf keinesfalls die Steuer-ID vergessen werden, da die Bank ansonsten dazu verpflichtet ist, die entsprechende Abgeltungssteuer einzubehalten), bleibt der erwirtschaftete Gewinn auf dem Konto unangetastet, bis der Freibetrag überschritten wird.

Wie werden die Freibeträge für Ehepartner gehandhabt?

EDU_Icon_0015_Binaere_OptionenFreibeträge für Ehepartner werden entweder nach der gemeinsamen oder der getrennten Freistellung berechnet. Die gemeinsame Freistellung kann sowohl bei getrennten als auch bei gemeinsamen Konten angewandt werden. Diese Methode bietet den Vorteil, dass Freibeträge, die von einem Ehegatten nicht komplett ausgenutzt werden, auf die Kapitaleinkünfte des anderen Ehegatten angerechnet werden können. Dieser gemeinsame Freibetrag gilt darüber hinaus als ehegattenübergreifende Verlustrechnung.

Die getrennte Freistellung eignet sich speziell für eine getrennte steuerliche Veranlagung, beispielsweise wenn einer der Ehepartner Arbeitslosengeld oder hohe Auslandseinkünfte bezieht. Diese Methode gilt ausschließlich für getrennte Konten und kann aufgrund des Progressionsvorbehaltes, der für beide Einkünfte gilt, für eine erhöhte Versteuerung des Ehepartners sorgen.

CFDs und Aktien – Unterschiede im Bezug auf die Abgeltungssteuer

EDU_Icon_0004_Pfeil_hoch_runterDie Trader, die bei IG Erfahrungen mit dem Handel von CFDs machen, genießen auch im Bezug auf ihre Abgeltungssteuer einige Vorteile. Während nämlich beispielsweise Gewinne aus Aktiengeschäften nur mit den entsprechenden Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden können, können Verluste, die beim CFD-Handel entstanden sind, mit Gewinnen aus zusätzlichen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden bei der Berechnung der Abgeltungssteuern beim CFD-Handel Aufwendungen wie Kommissionen oder Finanzierungskosten direkt abgezogen, weshalb diese im Bezug auf die Steuerberechnung nichtig sind.

Fazit

Review_Icon_0000_FinanzprodukteDie Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt und verlangt vom Bürger, 25 % seiner Kapitalerträge zu versteuern. Dabei müssen allerdings Freibeträge in Höhe von momentan 801 € für Ledige und 1.602 € für Ehepaare sowie deren Beantragung beachtet werden und auch der Stammsitz des Brokers und die gehandelten Finanzprodukten üben einen wichtigen Einfluss auf die tatsächliche Abgeltungssteuer aus.

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