Die SEPA-Lastschrift – Fragen und Antworten

Obwohl die SEPA-Lastschrift bereits 2014 eingeführt wurde, kommen immer wieder Fragen bei Verbrauchern zum Thema auf. In diesem Artikel beleuchten wir die häufigsten Fragen – und vor allem die entsprechenden Antworten.

Warum überhaupt die Umstellung auf SEPA?

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, und das ist auch schon fast die Antwort auf diese Frage. Das SEPA-Verfahren wurde eingeführt, um Zahlungen im Europäischen Währungsraum zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, das heißt Zahlungen ins Ausland werden jetzt nach dem gleichen Verfahren wie Zahlungen im Inland abgewickelt.

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Eine SEPA-Lastschrift ist die Erlaubnis, die ein Verbraucher an ein Unternehmen gibt, so dass dieses Unternehmen direkt das Geld für die Beanspruchte Dienstleistung vom Konto des Verbrauchers abbuchen kann. Jede Lastschrift ist an das Einverständnis (das sogenannte Mandat) des Verbrauchers gebunden, d.h. der Lieferant darf nur dann Geld abbuchen, wenn dieses Mandat auch wirklich vorliegt.

Was ist die SEPA-Mandatsreferenz und wo finde ich sie?

Die SEPA-Mandatsreferenz ist eine eindeutige Identifikationsnummer für jedes Lastschriftmandat. Das bedeutet, dass wenn Sie einem Lieferanten die Erlaubnis geben, Geld von Ihrem Konto abzubuchen, wird mit der Mandatsreferenz festgehalten, dass ein Vertrag zwischen den beiden Parteien besteht. Jeder Vertrag hat also seine eigene Identifikationsnummer und kann so nachverfolgt werden.

Die Mandatsreferenz findet man bei jeder Abbuchung im Onlinebanking oder auf dem Kontoauszug.

Übrigens: Wenn über eine Mandatsreferenz drei Jahre lange keine Abbuchung getätigt wurde, verliert die Referenz ihre Gültigkeit – es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Wie kann ich eine Lastschrift sperren oder widerrufen?

Wenn eine Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wurde, die Sie so nicht in Auftrag gegeben haben, muss die Lastschrift gesperrt oder widerrufen werden.

Normalerweise lassen sich Lastschriften im Onlinebanking sperren und widerrufen. Dabei ist zu beachten, dass dies innerhalb von sechs Wochen nach dem Einzug geschehen muss. Eine Ausnahme gilt, wenn die Lastschrift aus dem Ausland eingezogen wurde – dann haben Sie acht Wochen Zeit, diese zu widerrufen.

Möchte man keine weiteren Zahlungen mehr an den Empfänger zulassen, so sollte dieser gesperrt werden. Das kann sowohl über den Namen der Firma, deren Kontonummer oder die sogenannte Einzugsermächtigungsreferenz geschehen. Auch hierzu findet man im Normalfall die Funktionen im Onlinebanking, im Zweifel sollte man bei seiner Bank anrufen oder persönlich bei einem Berater nachfragen.

Was ist der Unterschied zwischen Sperren und Widerrufen?

Zu beachten ist, dass durch das Sperren der Lastschrift das Mandat noch nicht widerrufen ist. Das bedeutet, dass die Firma weiterhin Geld einziehen könnte. Um dies zu verhindern, muss die Lastschrift widerrufen werden.

Die Lastschrift muss dabei direkt beim Lieferanten widerrufen werden, nicht bei der Bank.

Brauche ich IBAN und BIC für eine Lastschrift?

Grundsätzlich benötigt man IBAN und BIC für eine Lastschrift. Da sich die BIC aber direkt aus der IBAN ableiten lässt, genügt in der Regel die IBAN. Oftmals können Sie dies in Ihrem eigenen Onlinebanking nachvollziehen, sobald Sie die IBAN eingegeben haben, wird die BIC automatisch aufgefüllt.

 

 

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